
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn dein Haustier eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. In vielen Regionen Deutschlands und Österreichs ist sie für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben.
Auch bekannt als Hundehaftpflicht, Hundehaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Tierhaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung für Haustiere, meist im Zusammenhang mit Hunden ein Thema, federt die finanziellen Folgen ab, wenn dein Tier versehentlich jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Mit der Gesundheit deines Tieres oder Tierarztkosten hat sie nichts zu tun. Sie greift, wenn dein Hund eine Radfahrerin umstößt, einen Besucher beißt oder die Einrichtung der Nachbarn ruiniert und du dadurch mit einer Rechnung, einer Verletzung oder einem Schadenersatzanspruch konfrontiert wirst.
Diese Versicherungsart gibt es wegen einer rechtlichen Besonderheit, die viele Erstbesitzer überrascht: In Deutschland und Österreich haftest du grundsätzlich für das, was dein Tier anrichtet, unabhängig davon, ob dich ein Verschulden trifft. Nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haftet, wer ein Tier hält, für Schäden, die es einem Dritten durch Beißen, Anspringen oder Umstoßen zufügt, und zwar unabhängig davon, wie sorgfältig der Halter oder die Halterin war. Ohne Versicherung geht diese Haftung an deine Ersparnisse und dein Vermögen, und bei einer schweren Verletzung kann eine Forderung schnell in die Hunderttausende Euro gehen.
Wegen dieses Risikos haben mehrere Regionen die Hundehaftpflicht nicht nur empfohlen, sondern zur Pflicht gemacht. In Deutschland verlangen Bundesländer wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Versicherung für jeden Hund, während andere Länder sie nur für als gefährlich eingestufte Rassen oder besonders große Hunde vorschreiben. Wer die Pflicht dort missachtet, wo sie gilt, riskiert Bußgelder von mehreren hundert Euro. In Wien ist die Versicherung nach dem Wiener Tierhaltegesetz für jeden Hund vorgeschrieben, mit einer gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssumme, die bei der Anmeldung zur Hundeabgabe nachgewiesen werden muss. Wer dem nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland beziehungsweise von Bundesland zu Bundesland in Österreich teils deutlich, deshalb lohnt es sich, die genauen Vorgaben am eigenen Wohnort zu prüfen, statt sich auf Vermutungen zu verlassen.
Eine typische Police deckt drei Bereiche ab: Personenschäden, etwa Bisse oder Stürze, die dein Hund verursacht, Sachschäden an fremdem Eigentum wie Möbeln, einem Auto oder einer gemieteten Wohnung, sowie die finanziellen Folgeschäden, etwa Verdienstausfall bei der geschädigten Person während der Genesung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch dann, wenn ein Familienmitglied, eine Freundin oder ein nicht gewerblicher Hundesitter auf dein Tier aufpasst. Professionelle, gewerbliche Hundesitter benötigen dagegen meist eine eigene Versicherung.
Selbst dort, wo sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gehört die Haftpflichtversicherung zu den günstigsten Wegen, sich als Tierhalter abzusichern. Die Beiträge sind überschaubar, oft nur wenige Euro im Monat, während das abgedeckte Risiko finanziell existenzbedrohend sein kann. Sie ersetzt weder eine Tierkrankenversicherung noch Erziehung oder aufmerksame Aufsicht, ist aber das Sicherheitsnetz, das dich und die Menschen in der Umgebung deines Tieres schützt, falls doch einmal etwas Unvorhergesehenes passiert.