Tierarztpraxis Fretzdorf Maren Gerdewischke
Praxis in Dorfplatz 16, 16909 Wittstock/Dosse, Deutschland
In der Tierarztpraxis Fretzdorf steht das Wohl von Hunden, Katzen und anderen Tieren stets im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz sorgt das Team dafür, dass sich die vierbeinigen Patienten rundum sicher und gut aufgehoben fühlen. Hier wird auf eine ruhige, stressfreie Atmosphäre großen Wert gelegt, damit der Praxisbesuch für Mensch und Tier so angenehm wie möglich verläuft. Dank gründlicher Untersuchungen und einer liebevollen Betreuung erfahren alle Tiere eine individuelle und erstklassige medizinische Versorgung.
Automatisiert erstellte Zusammenfassung auf Basis öffentlicher Informationen.Behandelte Tierarten
Kleintiere & Haustiere
- Hunde
- Katzen
Medizinische Schwerpunkte und Spezialisierungen
- Allgemeinmedizin
Gesprochene Sprachen
- 🇩🇪 Deutsch
Kontakt
- Website
- E-Mail
- Telefon
Praxisstandort
Tierarztpraxis Fretzdorf Maren Gerdewischke
Praxisstandort
Dorfplatz 16
16909 Wittstock/Dosse
Deutschland
Team 1
Rezensionen
Nach dem ersten Notfallbesuch mit unserer Hundedame war ich sehr begeistert. Super nett sehr kompetent.Nimmt sich viel Zeit. Untersucht gründlich. Eine tolle Tierärztin zu der wir gerne wieder hin gehen.
Ich bin super zufrieden. Es läuft alles sehr ruhig und professionell ab. Meine Bella war nicht gestresst. Da fahre ich auch gerne ein paar Kilometer weiter. Einfach super. Sehr kompetent.
Ich war mit meinem Panik-Hund und meinem Kater, der beim letzten Besuch in einer anderen Praxis sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat, in Fretzdorf. Der Hund bleibt panisch und will flüchten,...da ist wohl Hopfen und Malz verloren. Mit dem Kater aber ging sie sehr liebevoll um, so dass er bei dem Besuch dort nur gefaucht und nicht um sich gehauen hat. Also ich kann nur sagen, dass ich mich dort gut aufgehoben fühle und wieder hinfahren werde!!! 5 Sterne und definitiv eine Weiterempfehlung!!!
...ich halte es für zwingend notwendig, meine Erfahrungen in diesem Verfahren unmissverständlich darzustellen und die rechtlichen Konsequenzen einzufordern. Trotz der Tatsache, dass meine Hündin ein sehr gut sozialisiertes, lernwilliges und friedliches Tier ist, wurde sie durch Ihre amtlichen Maßnahmen traumatisiert. Ein rechtlicher oder gerichtlicher Beschluss, der diese Maßnahmen hätte rechtfertigen können, lag zu keinem Zeitpunkt vor. Sie haben sich stattdessen auf eine leicht zu widerlegende Falschbehauptung gestützt und diese als Begründung herangezogen. Eine rechtliche Grundlage bestand nicht. Die Maßnahmen führten zu massiven Eingriffen in meine Grundrechte: Art. 2 Abs. 2 GG – Recht auf körperliche Unversehrtheit (Sedierung, Festhalten, Freiheitsentzug), Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung (unbefugtes Eindringen mit meinem Schlüssel), Art. 14 GG – Eigentumsgarantie (Entzug meiner Hündin ohne Verwaltungsakt), Art. 1 GG – Menschenwürde (Behandlung als Gefahrenquelle ohne Beweise). Darüber hinaus sehe ich folgende konkrete Pflichtverletzungen: 1. Verfahrensfehler – kein Verwaltungsakt, keine Rechtsgrundlage, keine schriftliche Begründung. 2. Missbrauch von Vollmachten – unrechtmäßiger Zugriff auf meine Wohnung und meine persönlichen Sachen. 3. Freiheitsberaubung und Nötigung – Mitnahme gegen meinen erklärten Willen, Sedierung ohne medizinische Notwendigkeit. 4. Diebstahl/Unterschlagung – Entzug meines Hundes und Zurückhaltung meines Eigentums. Diese Vorgehensweise hat nicht nur meine psychische Gesundheit erheblich belastet (anhaltende Dissoziationen, Panikattacken, Schlaflosigkeit), sondern stellt auch einen massiven Vertrauensbruch gegenüber staatlichen Institutionen dar. Ich fordere daher: Schmerzensgeld für die massiven psychischen Folgen, Schadensersatz für den unrechtmäßigen Eingriff in mein Eigentum (Hund, Wohnungsschlüssel, Sachschäden), Entschädigung für die Freiheitsberaubung und die erlittene Traumatisierung. Ich behalte mir ausdrücklich vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten sowie die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht zu bringen. Mit Nachdruck fordere ich Sie auf, bis spätestens 10.09.2025 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen und mir die vollständigen Akten (einschließlich Protokolle, Einsatzberichte und tierärztlicher Vermerke) zu übermitteln. (Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (Körperverletzung (§ 223 StGB) (Nötigung (§ 240 StGB) Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) Diebstahl (§ 242 StGB) bzw. Unterschlagung (§ 246 StGB) Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Verleumdung (§ 187 StGB) / Üble Nachrede (§ 186 StGB).Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 16a TierSchG) Dienstpflichtverletzungen von Beamten – keine ordnungsgemäße Protokollierung, kein Bescheid → Ordnungswidrigkeit + Dienstaufsichtspflichtverletzung. Verstoß gegen Datenschutz (DSGVO/BDSG) Ordnungswidrigkeiten nach Polizeirecht (ASOG/PolG)
Sehr geehrte Frau Maren Gerdewischke, ich vermute, dass sie meine Kontaktversuche bezüglich über den Zustand meines Tieres mutmaßlich bewusst verschweigen. Ich musste Dokumente unterschreiben und habe trotz mehrmaliger Aufforderung, diese nicht erhalten, ich habe "Falschbehauptungen" weg gestrichen bspw. Mein Hund ist durch die bzw. dem Tierheim Pappenbruch mutmaßlich traumatisiert, die Nase ist verletzt und sie wurde aus meiner Erfahrung heraus gequält (Trauma - Patient - Hochsensible für Verhaltensänderungen, Trigger, Vermeidungen). Hier handelt es sich, um schwerwiegendene Verstöße, die nun Straf-und Zivilrechtlich Verfolgt werden.